Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.03.2010 - I-4 W 22/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,28478
OLG Hamm, 09.03.2010 - I-4 W 22/10 (https://dejure.org/2010,28478)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.03.2010 - I-4 W 22/10 (https://dejure.org/2010,28478)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. März 2010 - I-4 W 22/10 (https://dejure.org/2010,28478)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,28478) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 13 O 235/09
  • OLG Hamm, 09.03.2010 - I-4 W 22/10
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 28.07.2011 - 4 U 55/11

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher

    Durch ein solches Verhalten wird der unzutreffende Eindruck erweckt, Unterwerfung und Kostenerstattung könnten zusammengehören und der Schuldner könne die Gefahr gerichtlicher Inanspruchnahme nur verhindern, wenn er neben der Unterlassungserklärung auch die Abmahnkosten umgehend erstattet (Senat, 4 U 24/10, 4 W 22/10).
  • OLG Hamm, 29.06.2010 - 4 U 24/10

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung

    Zu beachten ist in diesem Zusammenhang allerdings auch, dass es insoweit aus der Sicht der Mitbewerberin um Verstöße von eher unterdurchschnittlichem Gewicht geht, die sie nicht besonders beeinträchtigen können (vgl. Beschluss des Senats vom 9. März 2010 -4 W 22/10).
  • OLG Hamm, 10.08.2010 - 4 U 60/10

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher

    Zu beachten ist in diesem Zusammenhang allerdings auch, dass es insoweit aus der Sicht der Mitbewerberin um Verstöße von eher unterdurchschnittlichem Gewicht geht, die sie nicht besonders beeinträchtigen können (Senatsbeschluss vom 9. März 2010 - 4 W 22/10).
  • LG Bochum, 05.05.2010 - 13 O 217/09

    Zum Gesamtkostenersatzanspruch des zu Unrecht missbräuchlich Abgemahnten

    Auch wenn in der Abmahnung zu Recht darauf hingewiesen wird, dass die Abgabefrist für die Unterlassungserklärung wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit nicht verlängert werden könne, bleibt unverständlich, weshalb in diese fehlende Verlängerungsmöglichkeit auch die Zahlungsfrist mit einbezogen worden ist (vgl. OLG Hamm I-4 W 22/10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht