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OLG Hamm, 09.03.2010 - I-4 W 22/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 8 Abs. 4; ZPO § 91a
Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum - 13 O 235/09
- OLG Hamm, 09.03.2010 - I-4 W 22/10
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 28.07.2011 - 4 U 55/11
Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher …
Durch ein solches Verhalten wird der unzutreffende Eindruck erweckt, Unterwerfung und Kostenerstattung könnten zusammengehören und der Schuldner könne die Gefahr gerichtlicher Inanspruchnahme nur verhindern, wenn er neben der Unterlassungserklärung auch die Abmahnkosten umgehend erstattet (Senat, 4 U 24/10, 4 W 22/10). - OLG Hamm, 29.06.2010 - 4 U 24/10
Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang allerdings auch, dass es insoweit aus der Sicht der Mitbewerberin um Verstöße von eher unterdurchschnittlichem Gewicht geht, die sie nicht besonders beeinträchtigen können (vgl. Beschluss des Senats vom 9. März 2010 -4 W 22/10). - OLG Hamm, 10.08.2010 - 4 U 60/10
Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher …
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang allerdings auch, dass es insoweit aus der Sicht der Mitbewerberin um Verstöße von eher unterdurchschnittlichem Gewicht geht, die sie nicht besonders beeinträchtigen können (Senatsbeschluss vom 9. März 2010 - 4 W 22/10). - LG Bochum, 05.05.2010 - 13 O 217/09
Zum Gesamtkostenersatzanspruch des zu Unrecht missbräuchlich Abgemahnten
Auch wenn in der Abmahnung zu Recht darauf hingewiesen wird, dass die Abgabefrist für die Unterlassungserklärung wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit nicht verlängert werden könne, bleibt unverständlich, weshalb in diese fehlende Verlängerungsmöglichkeit auch die Zahlungsfrist mit einbezogen worden ist (vgl. OLG Hamm I-4 W 22/10).